Institutionelles Schutzkonzept für das Haus St. Benedikt
Präambel
Präambel
Das Haus St. Benedikt ist die Jugendbildungsstätte der Benediktinerabtei Gerleve.
Auf dem Fundament unseres christlichen Glaubens und der benediktinischen Gastfreundschaft eröffnen wir Menschen einen Ort, an dem sie als Person mit all dem, was sie ausmacht, willkommen sind.
(Auszug aus dem Leitbild unserer Jugendbildungsstätte)
Dies sind die Grundlagen und das Fundament für die Begegnung und die Arbeit mit unseren Gästen. Aus dieser Haltung heraus gestalten wir auch die Umsetzung unseres Institutionellen Schutzkonzeptes und des sich daraus ergebenden Verhaltens für uns als Mitarbeiter*innen und die in der Jugendbildungsstätte tätigen Mönche [1].
Nur wenn wir ein Ort sind, an dem sich Menschen sicher fühlen können und an dem sie ihre Grenzen respektiert wissen, bieten wir ihnen Rahmenbedingungen, die persönliche Reflexion und Entwicklung besonders gut ermöglichen. Dazu soll auch unser Institutionelles Schutzkonzept beitragen.
A) Persönliche Eignung
- Das Themenfeld „Persönliche Grenzen, Grenzverletzungen und sexueller Missbrauch“ findet Berücksichtigung bei der Suche nach neuem Personal und in der Personalentwicklung bei allen im Haus St. Benedikt tätigen Personen.
Das bedeutet:
- In Vorstellungsgesprächen wird dieser Themenkomplex anhand unseres Verhaltenskodex thematisiert und nimmt Einfluss auf Personalentscheidungen.
- Jede*r Mitarbeiter*in muss eine Präventionsschulung gemäß ihrer/seiner Tätigkeit besuchen. Dies muss bis zum Ende der Probezeit bzw. Praktikantenzeit erfolgen
- Der Bereich der Prävention wird institutionalisiert und regelmäßig thematisiert (siehe Abschnitt »E. Qualitätsmanagement«).
B) Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung
- Alle im Haus St. Benedikt tätigen Personen müssen ein erweitertes Führungszeugnis und eine Selbstauskunftserklärung vorlegen.
Das bedeutet:
- Nach der Einigung über eine Tätigkeit im Haus St. Benedikt übergibt die Hausleitung den Antrag auf das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis dem/der Mitarbeiter*in.
- Nach Einsichtnahme in das Führungszeugnis und in die Selbstauskunftserklärung werden diese in der Personalbuchhaltung hinterlegt. Sollte der Inhalt des Führungszeugnisses der Mitarbeit im Haus St. Benedikt widersprechen, findet keine Anstellung statt bzw. wird dem/der Mitarbeiter*in gekündigt.
- Das Führungszeugnis muss alle 5 Jahre erneut vorgelegt werden. Für die Einhaltung dieser Frist und den erneuten Antrag sorgt die Personalbuchhaltung.
C) Verhaltenskodex
Unser Institutionelles Schutzkonzept und unsere Haltung zum Thema der Prävention können in unserer Arbeit mit den Gästen nur konkret erlebbar werden, wenn wir als Mitarbeiter*innen uns dementsprechend verhalten.
Deshalb achten wir bei unserer Arbeit besonders auf die folgenden Punkte:
Sprache und Wortwahl
- Wir unterstützen und ermutigen unsere Kursteilnehmer*innen und Gäste zur freien Meinungsäußerung und im Ausdrücken ihres persönlichen Standpunktes. Wir wirken aber darauf hin, dass dies in einer respektvollen und wertschätzenden Art und Weise stattfindet. Keinesfalls zu akzeptieren sind für uns Rassismus, Diskriminierung, Gewaltverherrlichung und jegliche Art von Äußerungen, welche die Würde des Menschen verletzen. Wo diese Grenzen übertreten werden, schreiten wir ein, verdeutlichen unseren Standpunkt und versuchen, eine Reflexion des Verhaltens anzuregen.
- Wir achten im Miteinander auf Augenhöhe in der Sprache und im Ton
Kleidung
- Wir als Mitarbeiter*innen des Haus St. Benedikt kleiden uns unserer Rolle und der jeweiligen Arbeitssituation entsprechend. Es soll ersichtlich werden, dass wir in einem professionellen Kontext stehen.
- Wo möglich und nötig, versuchen wir unsere Kursteilnehmer*innen und Gäste auf die besonderen Rahmenbedingungen, die aus der Kursarbeit und unserer Zugehörigkeit zur Abtei Gerleve entstehen, hinzuweisen und sie für situationsadäquate Kleidung zu sensibilisieren.
Adäquate Gestaltung von Nähe und Distanz
Durch die Besonderheiten der pädagogisch-seelsorglichen Beziehung ist das Verhältnis von Nähe und Distanz besonders sorgsam zu gestalten.
- Wir begegnen unseren Kursteilnehmer*innen und Gästen in unserer jeweiligen Rolle als Wegbegleiter*innen während ihrer Zeit im Haus St. Benedikt. Wir vertreten ihnen gegenüber in unserer Rolle ebenfalls die Institution. Aus diesem Verständnis heraus gestalten wir ein angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz.
- Wir achten in unserer Arbeit die persönlichen Grenzen Anderer und unsere eigenen persönlichen Grenzen. Wir sind besonders achtsam für verdeckte und non-verbale Signale und helfen Menschen, bei Bedarf ihre Grenzen zu verbalisieren.
- In Einzelgesprächen achten wir auf einen Ort und eine Atmosphäre, die eine geschützte Kommunikation ermöglichen. Wir wählen diesen Ort aber so, dass keine absolute Geschlossenheit entsteht.
- Das Thema von Nähe und Distanz ist durchgehender Bestandteil unserer Kursreflexionen und unserer Fortbildungskultur.
Kontakt zu den Teilnehmenden
- In unserer Rolle als Teamer*innen von Kursen im Haus St. Benedikt verstehen wir unser Verhältnis zu den Teilnehmenden als deren Begleiter*innen auf Zeit. Die Zeitspanne unserer Begleitung ist definiert durch den Aufenthalt der Gruppe in Gerleve, also von deren An- bis zur Abreise.
- Unsere Kurse sind konzeptionell in sich geschlossen. Auch wenn wir hoffen, dass die Erfahrungen aus den Kursen in den Alltag der Teilnehmer*innen hineinwirken, ist unsere Begleitung mit dem Kursabschluss beendet. Insofern beschränkt sich auch unser Kontakt zu den Teilnehmer*innen auf die Zeitspanne ihres Aufenthaltes in Gerleve.
Intensive Begleitung von einzelnen Teilnehmer*innen
- Es kommt vor, dass wir zu einzelnen Teilnehmer*innen im Rahmen des Kurses einen intensiven Kontakt aufbauen, zum Beispiel durch das Führen von Einzelgesprächen zu privaten Themen der Teilnehmer*innen. Es ist unsere Aufgabe auch den Rahmen dieser Kontakte dem Kursrahmen anzupassen und dies den Teilnehmer*innen auch so zu signalisieren.
- Wenn das Thema der Teilnehmer*innen nach dem Kurs weiter bearbeitet werden soll/muss suchen wir gemeinsam mit den Teilnehmenden nach Lösungen dafür (Beratungsstellen, ärztl. Hilfe etc.). Wenn möglich versuchen wir mit den Teilnehmer*innen darauf hinzuarbeiten, dass die begleitenden Lehrer*innen einbezogen werden dürfen und so eine Brücke zwischen Gerleve und dem Alltag der Teilnehmer*innen bauen können.
- In besonderen Ausnahmefällen kann es trotzdem nötig sein, dass wir auch nach Kursende noch mal einen Kontakt aufnehmen müssen. In diesen Fällen ist die Hausleitung darüber zu informieren.
Social-Media-Kontakte
Social Media vereinfacht das Auffinden und Kontaktaufnahme auch nach einem Kurs. Insofern geben wir uns hier die folgenden Regeln:
- Wir folgen von uns aus keinen Teilnehmer*innen und stellen ihnen keine Freundschaftsanfragen.
- Wenn wir selber ein geschlossenes Social-Media-Profil haben, nehmen wir keine Anfragen von Kursteilnehmer*innen an.
- Wenn wir selber ein offenes Social-Media-Profil haben re-followen wir keinen Teilnehmer*innenn unserer Kurse.
BFD-Seminare
- Durch die Struktur von vier Seminarwochen in einem Kursjahr entsteht bei den BFD-Seminaren oft eine engere Bindung zwischen den Teamer*innen und den Teilnehmer*innen.
- Trotzdem erstreckt sich unsere Begleitung der Teilnehmer*innen auch hier auf die Zeit ihrer Anwesenheit in Gerleve. Anliegen der Teilnehmer*innen, die eine Begleitung auch zwischen den Seminaren bzw. nach dem Abschluss des Kursjahres nötig machen, sollen in Absprache mit den Teilnehmer*innen an den/die zuständige Pädagog*in der FSD weitergeleitet werden.
- Es soll während des laufenden Kursjahres keine zusätzlichen Treffen von den Teamer*innen und der Gruppe (z.B. Weihnachtsmarktbesuch,
- »Zwischentreffen« etc.) geben. Wenn die Gruppen solche Treffen für sich privat organisieren, und ihre Teamer*innen einladen, lehnen diese die Einladung ab.
- Eine Ausnahme ist der Kontakt zu den gewählten Sprecher*innen der Seminargruppe. Hier ist es sinnvoll und erwünscht (z.B. im Rahmen der Seminarvorbereitung) auch zwischendurch in Kontakt zu sein. Über diesen Kontakt sind aber immer beide Teamer*innen informiert. Bei Mailverkehr sind beide Teamer*innen in den Schriftverkehr mit einzubeziehen. Dieser Kontakt soll im Normalfall über die dienstlichen Mailadressen der Hauptamtlichen laufen. Wo dies nicht möglich ist (z.B. wenn keine HA im Kursteam sind), können auch die privaten Mailadressen den Teamer*innen genutzt werden.
Angemessenheit von Körperkontakten
- Wir achten darauf, dass das Miteinander in Gerleve frei von jeglicher Gewalt stattfindet.
- Wir pflegen einen achtsamen und angemessenen Umgang mit Körperkontakten im Rahmen unserer jeweiligen Rolle und des jeweiligen (Kurs-) Kontextes. Wir sind sensibel für die Grenzen unseres Gegenübers und machen auch unsere eigenen Grenzen deutlich.
Beachtung der Intimsphäre
Für unsere Gäste ist das Haus St. Benedikt in aller Regel auch ein Zuhause auf Zeit, in dem sie eine oder mehrere Nächte verbringen. Wir beachten, dass während des Aufenthaltes bei uns die Intimsphäre der Gäste gewahrt wird.
Das bedeutet:
- Wir versuchen bei der Belegung der Zimmer auf die Wünsche der Gäste einzugehen. Wo gewünscht, versuchen wir Einzelzimmer zur Verfügung zu stellen.
- Wir stellen unseren Gästen Zimmerschlüssel zur Verfügung.
- Wir achten bei der Belegung der Wohneinheiten in Haus II darauf, dass sich nie nur eine Mitarbeiter*in bzw. erwachsene Begleitperson mit nur einem Kind/Jugendlichen den Wohnbereich teilen.
Geschenke
- Geschenke können eine schöne Geste der Wertschätzung sein. Wir achten darauf, dass Geschenke im Rahmen unserer Rolle und unserer Organisation angemessen und nachvollziehbar sind.
- Wo dies nicht der Fall ist, nehmen wir ein Geschenk nicht an und erläutern unsere Gründe dafür.
Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
- Medien und soziale Netzwerke gehören zum Miteinander der meisten Menschen heutzutage selbstverständlich dazu. Dies ist uns bewusst.
- Die »Kirchliche Datenschutzverordnung der Ordensgemeinschaften päpstlichen Rechts« (KDR-OG) ist am 14.05.2018 von Abt Laurentius Schlieker OSB für den gesamten Bereich der Benediktinerabtei Gerleve in Kraft gesetzt worden. Sie findet im Haus St. Benedikt uneingeschränkte Anwendung und Beachtung.+
- Wir sprechen mit unseren Kursgruppen über den Umgang mit Fotos und Videos, die aus der Kursarbeit entstehen.
- Wir regen zu einem achtsamen und bewussten Umgang mit digitalen Medien und zum persönlichen Kontakt an. Aus diesem Grund ist die Nutzung von Mobiltelefonen während unserer Kursarbeit (wenn nicht inhaltlich begründet) untersagt
Disziplinierungsmaßnahmen
- Regeln sind für uns ein wichtiger Teil im Zusammenleben von Menschen. Wir achten auf die Einhaltung unserer Hausregeln und ggf. individueller Gruppenregeln.
- Bei einem Verstoß gegen kommunizierte Regeln sorgen wir bei Bedarf auch für die Umsetzung der daraus folgenden Konsequenzen. Dies kann ggf. bis zu einem Kurs- oder Hausverbot führen.
- Disziplinierungsmaßnahmen werden, wann immer möglich, mit den zuständigen Begleitpersonen/Verantwortlichen einer Gruppe abgestimmt.
Wir sind uns in den Bereichen dieses Verhaltenskodexes bewusst, dass Jugendliche und junge Erwachsene mit Grenzen experimentieren, und dass dies als ein wesentlicher Aspekt zu ihrer Persönlichkeitsbildung beiträgt. Dies betrifft oft die Bereiche von Sprache, Kleidung, Regeln, sowie Körperkontakten (Nähe & Distanz).
Wir verstehen uns als Personen, die ihnen dabei helfen wollen, diese Grenzen bewusst zu gestalten. Somit möchten wir auch zum Nachdenken über diese Grenzen anregen. Insofern wollen wir unsere Kursteilnehmer*innen und Gäste zur bewussten Reflexion ihrer Grenzgestaltung anregen, wenn diese unsere (persönlichen oder institutionellen) Grenzen übertreten.
In drastischen Fällen behalten wir uns aber auch vor, Regeln zu setzen und ggf. Verbote auszusprechen.
D) Beschwerdewege
Im Haus St. Benedikt ist die Hausleitung verantwortlich für die Bearbeitung und Klärung aller Belange rund um die Themenbereiche des Institutionellen Schutzkonzeptes und der Prävention von sexuellem Missbrauch. Diese ist auch die erste Ansprechperson bei Beschwerden, Fragen oder konkreten Vorfällen zum Thema und verantwortet die Beratung und weitere Bearbeitung in diesbezüglichen Anliegen. Sie ist ebenso hinzuzuziehen, wenn die Kursleiter*innen im Rahmen ihrer Arbeit mit dem Thema konfrontiert werden.
In Fällen, die das Haus St. Benedikt oder die Benediktinerabtei Gerleve direkt betreffen, sind die zuständigen Personen beim Bistum Münster erste Kontaktpersonen:
Ansprechpartner bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch:
Hildegard Frieling-Heipel
Telefon: 0173 164 39 69
sekr.Kommission@Bistum-muenster.de
Bardo Schaffner
Telefon: 0151 438 166 95
sekr.Kommission@Bistum-muenster.de
Interventionsbeauftragter:
Peter Frings
Telefon: 0251 495 603 1
interventionsbeauftragter@bistum-muenster.de
Bischöfliche Beauftragte zur Prävention sexualisierter Gewalt:
Beate Meintrup
Telefon: 0251 495 170 11
meintrup-b@bistum-muenster.de
Ann-Kathrin Kahle
Telefon: 0251 495 170 10
kahle@bistum-muenster.de
- Wir haben für das Haus St. Benedikt einen Handlungsleitfaden entwickelt, aus dem Ansprechpersonen, Beschwerdewege und Kontaktadressen hervorgehen. Dieser ist den Mitarbeiter*innen bekannt und zugänglich.
- Unsere Gäste haben die Möglichkeit, sich bei Beschwerden direkt an die Hausleitung oder die Mitarbeiter*innen des Hauses zu wenden. Darüber hinaus steht ihnen die Möglichkeit offen, ihre Beschwerden, wie auch Lob und Kritik, in anonymer Form schriftlich in unseren Hausbriefkästen zu hinterlassen. Diese werden von der Hausleitung bearbeitet.
- In den von uns geleiteten Kursen ist ebenfalls ein schriftliches Feedback-System installiert, um während oder nach einem Kurs (ggf. anonyme) Rückmeldungen an die Kursleiter*innen zu geben.
E) Qualitätsmanagement
Der Benediktinerabtei Gerleve e.V. hat Matthias Kortmann als Präventionsbeauftragten für alle Bereiche des Klosters, also auch für das Haus St. Benedikt, ernannt. In dieser Funktion hält er das Thema in seiner Relevanz für die verschiedenen Bereiche im Blick und sorgt für die Fortschreibung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Prävention. Ihm Steht Pater Sebastian Debour als Vertreter des Konventes zur Seite.
Im Rahmen des Qualitätsmanagements institutionalisieren wir die Beschäftigung mit diesem Schutzkonzept und beachten dieses als permanentes Thema in unseren Arbeitsbereichen.
Das bedeutet, dass wir diesen Themenkomplex an den verschiedenen Stellen immer wieder auf die Tagesordnung setzen. Somit bleiben wir hierzu im Gespräch und ermöglichen die persönliche Reflexion von uns als Mitarbeiter*innen und die Weiterentwicklung unserer Organisation.
Zur Reflexion über unser Schutzkonzept und die sich daraus für uns als Mitarbeiter*innen ergebenden Fragen nehmen wir uns besonders Zeit:
- In den jeweiligen Kursteams bei der Reflexion des konkreten Kursgeschehens.
- Beim so genannten »Gerlever Treff«, dem Teamtreffen aller in der Kursarbeit tätigen Personen.
- Bei den Jahresgesprächen zwischen den hauptamtlichen Pädagog*innen und den Teamer*innen.
Darüber hinaus steht bei (persönlichen oder organisationalen) Fragen und Anliegen, die sich für die Mitarbeiter*innen aus dem Bereich »„Grenzen/Schutzkonzep« ergeben, die Hausleitung zur »supervisorisch«-systemischen Reflexion und Beratung zur Verfügung.
F) Aus- und Fortbildung
Wir schulen unsere Mitarbeiter*innen gemäß den Anforderungen der aktuell gültigen
»Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster« (Präventionsordnung) und der zugehörigen Ausführungsbestimmungen.
G) Maßnahmen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
Die Prinzipien der Mitbestimmung und die Sensibilisierung für die eigenen Grenzen sind elementare Grundprinzipien der von uns durchgeführten Kurse. Ein elementares Ziel unserer Kurse ist die Entdeckung und Entwicklung der eigenen Persönlichkeit unserer Teilnehmer*innen. Auf diese Weise stärken wir ihr Selbstbewusstsein und möchten zu einem selbstbestimmten Leben und zur Übernahme von Verantwortung beitragen.
Darüber hinaus arbeiten wir auf Wunsch der Gruppe oder wenn es pädagogisch angezeigt ist, mit unseren Kursen zum Themenbereich »Liebe, Partnerschaft, Sexualität« und versuchen auch hierbei für die Bedeutung der persönlichen Intimsphäre zu sensibilisieren.
________________
[1] Die im Folgenden aufgeführten Ansprüche und Verhaltensweisen für die Mitarbeiter*innen des Haus St. Benedikt gelten immer auch analog für die in der Jugendbildungsstätte tätigen Mönche. Der einfacheren Lesbarkeit halber wird auf die permanente Doppelbenennung verzichtet.
Schlusserklärung
Schlusserklärung
Wir achten gemeinsam auf die Einhaltung der Leitsätze und Regelungen aus diesem Institutionellen Schutzkonzept sowie der sich daraus ergebenden Vereinbarungen bezüglich unserer Zusammenarbeit. Wir machen uns gegenseitig darauf aufmerksam, wenn wir in der Arbeit nicht im Sinne unseres Schutzkonzeptes handeln.
Billerbeck, den 18. Mai 2022
Matthias Kortmann
Download des »Institutionellen Schutzkonzepts für das Haus St. Benedikt« als pdf.