Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Exerzitien- und Gästehaus »Ludgerirast« der Benediktinerabtei Gerleve, Gerleve 1, 48727 Billerbeck
§ 1 Geltungsbereich
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung und Tagungsräumen, sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Exerzitien- und Gästehauses „Ludgerirast“ der Benediktinerabtei Gerleve, nachfolgend „Haus Ludgerirast“ genannt. Der Begriff Belegungsvertrag umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gästehauses in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung
§ 2 Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind das Haus Ludgerirast und der Besteller, nachfolgend „Kunde“ genannt. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Haus Ludgerirast zustande. Dem Haus Ludgerirast steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Gästehaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hauses Ludgerirast beruhen.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Haus Ludgerirast ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die bestellten und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu den vereinbarten bzw. geltenden Preisen des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Haus Ludgerirast beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Haus Ludgerirast verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss sind die vereinbarten Preise bindend. Danach behält sich das Haus Ludgerirast das Recht vor, die Preise entsprechend der allgemeinen Kostenentwicklung anzupassen. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Haus Ludgerirast kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hauses Ludgerirast oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hauses Ludgerirast erhöht.
3.5 Rechnungen des Hauses Ludgerirast ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Haus Ludgerirast kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Haus Ludgerirast berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Haus Ludgerirast bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Das Haus Ludgerirast ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Haus Ludgerirast berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Haus Ludgerirast ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses aufrechnen oder verrechnen.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hauses Ludgerirast
§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hauses Ludgerirast
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Haus Ludgerirast geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Haus Ludgerirast der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Haus Ludgerirast und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hauses Ludgerirast auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Haus Ludgerirast ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht. Stimmt das Haus Ludgerirast einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält es den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Haus Ludgerirast hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Haus Ludgerirast den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.
4.4 Von Kunden, die mit dem Haus Ludgerirast die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung und Tagungsräumen für eigene Veranstaltungen vereinbart haben – so genannte „Beleggruppen“ – , sind Änderungen der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl spätestens 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Von einzelnen Teilnehmern nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht erstattet werden. Stornierungen werden grundsätzlich nur schriftlich anerkannt. Wird die Bestellung von mehr als fünf Zimmern bzw. eines oder mehrerer Seminarräume nicht rechtzeitig (bis zu zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn) annulliert, wird folgende Pauschale erhoben:
- bei Abmeldung vom Vertragsabschluss an bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 %;
- bei Abmeldung zwischen sechs Wochen und zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30 %;
- bei Abmeldung zwischen zwei Wochen und drei Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 60 %;
- bei Abmeldung weniger als drei Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %;
- bei Abmeldung oder Nichterscheinen am Anreisetag: 100 %.
4.5 Kunden, die sich für vom Haus Ludgerirast ausgeschriebene Seminarveranstaltungen – „Kursteilnehmer“ – oder für einen individuellen Gastaufenthalt – „Einzelgäste“ – verbindlich angemeldet haben, können bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bzw. des Gastaufenthalts schriftlich von der Anmeldung zurücktreten. Wird von der Anmeldung in einer Frist von weniger als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bzw. des Gastaufenthalts zurückgetreten, wird folgende Pauschale erhoben:
- bei Abmeldung zwischen zwei Wochen und drei Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 40 %;
- bei Abmeldung weniger als drei Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 %;
- bei Abmeldung oder Nichterscheinen am Anreisetag: 100 %.
§ 5 Rücktritt des Hauses Ludgerirast
§ 5 Rücktritt des Hauses Ludgerirast
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Haus Ludgerirast in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hauses Ludgerirast mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Haus Ludgerirast gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Haus Ludgerirast ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Haus Ludgerirast berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
- Höhere Gewalt oder andere vom Haus Ludgerirast nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Haus Ludgerirast begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses Ludgerirast und/oder der Benediktinerabtei Gerleve in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hauses Ludgerirast zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- der Zweck oder der Anlass des Aufenthaltes oder der Veranstalter in einem derartigen Maße im Widerspruch zu den Grundaussagen des christlichen Glaubens stehen, dass dem Haus Ludgerirast die Durchführung des Vertrags unzumutbar ist; über die Zumutbarkeit entscheidet das Gästehaus;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hauses Ludgerirast begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§ 6 Zimmerbereitstellung, Übergabe und Rückgabe
§ 6 Zimmerbereitstellung, Übergabe und Rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Das Mitbringen von Haustieren ist unzulässig.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Eine Anreise ist montags bis freitags bis 17:00 Uhr möglich. Nach Absprache ist eine frühere als auch eine spätere Anreise für Gruppen möglich.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Haus Ludgerirast spätestens um 08:45 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Haus Ludgerirast über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Haus Ludgerirast kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch entstanden ist.
§ 7 Haftung des Hauses Ludgerirast
§ 7 Haftung des Hauses Ludgerirast
7.1 Das Haus Ludgerirast haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hauses Ludgerirast beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hauses Ludgerirast beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hauses Ludgerirast steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hauses Ludgerirast auftreten, wird das Haus Ludgerirast bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Haus Ludgerirast dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Gast Geld und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Gästehaus. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Haus Ludgerirast Anzeige macht (§ 703 BGB).
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz der Benediktinerabtei Gerleve zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Benediktinerabtei Gerleve abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Haus Ludgerirast nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Haus Ludgerirast mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Haus Ludgerirast übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Haus Ludgerirast haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
§ 8 Sonstiges
§ 8 Sonstiges
8.1 Der Kunde hat sich notwendige behördliche Genehmigungen für eine Veranstaltung rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, z.B. GEMA-Gebühren, hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Das Haus Ludgerirast wird vom Kunden bezüglich aller Forderungen der GEMA freigestellt.
8.2 Für die über den vom Haus Ludgerirast zur Verfügung gestellten Internetzugang bzw. über WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde selbst verantwortlich. Besucht der Kunde kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des vom Haus Ludgerirast zur Verfügung gestellten Internetzugangs/WLAN das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
- das Internet weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- das Internet nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen;
- keine Filesharing-Webseiten besuchen, insbesondere keine Musik- und/oder Film- Downloads über das Internet starten.
Der Kunde stellt das Haus Ludgerirast von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets oder auf einem Verstoß gegen diese Vereinbarung beruhen; dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er das Haus Ludgerirast auf diesen Umstand hin.
§ 9 Schlussbestimmungen
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hauses Ludgerirast. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gästehauses. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Haus Ludgerirast, Benediktinerabtei Gerleve, Billerbeck, 01.03.2019