Institutionelles Schutzkonzept der Benediktinerabtei Gerleve
Präambel
Präambel
Die Benediktinerabtei Gerleve ist ein Ort christlicher Gottsuche, des Gebets und der Gastfreundschaft.
(vgl. Regel des hl. Benedikt, Prolog 15; Ps 34,13)
Wir verstehen es als gemeinsamen Auftrag der Gemeinschaft der Mönche und der Dienstgemeinschaft der Mitarbeitenden der Benediktinerabtei Gerleve, einen Ort zu schaffen, an dem dies für die hier lebenden Mönche, die hier Mitarbeitenden und unsere Gäste in der Begegnung und der Gestaltung spür- und erlebbar wird.
Um sich auf die Begegnung mit Gott und den Mitmenschen voll einlassen zu können und um persönliche Reflexion und Entwicklung zu ermöglichen, braucht es einen Rahmen, in dem die Menschen sich sicher fühlen können und in dem sie ihre Grenzen respektiert wissen. Dazu soll unser Institutionelles Schutzkonzept einen Beitrag leisten.
Insofern gilt dieses Schutzkonzept für die zum Gerlever Konvent gehörenden Mönche, die hiesige Dienstgemeinschaft sowie die beauftragen Kursleiter*innen und Referent*innen im Umgang untereinander und in der Beziehung zu den Gästen.
Aufgrund der besonders vulnerablen Zielgruppe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen hat die Jugendbildungsstätte Haus St. Benedikt einen eigenen Verhaltenskodex, welcher den übergeordneten, allgemeinen Verhaltenskodex für die Kursarbeit mit jungen Menschen ergänzt.
Ziel
Die in diesem Institutionellen Schutzkonzept benannten Maßnahmen und die beschriebenen Verhaltensweisen sollen präventiv dafür sorgen, dass die Benediktinerabtei Gerleve als Lebens-, Glaubens- und Arbeitsort ein sicherer Ort ist, frei von Grenzverletzung und sexualisierter Gewalt.
Falls es dennoch zu einer dieser Verhaltensweisen gekommen ist, bietet das Schutzkonzept Ansprechpersonen und Unterstützung bei der nötigen Intervention an.
a. Persönliche Eignung
- Das Themenfeld „Persönliche Grenzen, Grenzverletzungen und sexueller Missbrauch“ findet Berücksichtigung bei der Suche nach neuem Personal und in der Personalentwicklung bei allen in Gerleve angestellten Personen. Es wird im Rahmen des Noviziats als Bestandteil der Ausbildung neuer Postulanten angesprochen und wird im Konvent regelmäßig thematisiert.
Das bedeutet:
- In Vorstellungsgesprächen wird dieser Themenkomplex anhand unseres Verhaltenskodex thematisiert und nimmt Einfluss auf Personalentscheidungen.
- Alle hier tätigen Personen müssen an einer Präventionsschulung gemäß ihrer Tätigkeit teilnehmen. Die jeweiligen Abteilungsleitungen sorgen dafür, dass ihre Mitarbeitenden Schulungsmöglichkeiten angeboten werden. Wir führen regelmäßig selber dreistündige Schulungen für Mitarbeitende ohne intensiven pädagogischen Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen durch.
- Der Bereich der Prävention wird institutionalisiert und regelmäßig thematisiert (siehe Abschnitt „e. Qualitätsmanagement“).
b. Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung
- Alle für die Benediktinerabtei Gerleve tätigen Personen müssen ein erweitertes Führungszeugnis und einen unterschriebenen Verhaltenskodex für ihren Bereich vorlegen.
Das bedeutet:
- Nach der Einigung über eine Tätigkeit erstellt die Personalbuchhaltung den Antrag auf das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis für den/die Mitarbeiter*in.
- Nach Einsichtnahme in das Führungszeugnis und in die Selbstauskunftserklärung werden diese digital in der Personalakte hinterlegt. Sollte der Inhalt des Führungszeugnisses der Mitarbeit widersprechen, findet keine Anstellung statt bzw. wird dem/der Mitarbeiter*in gekündigt.
- Das Führungszeugnis muss alle 5 Jahre erneut vorgelegt werden. Für die Einhaltung dieser Frist und den erneuten Antrag sorgt die Personalbuchhaltung.
c. Verhaltenskodex
Unser Institutionelles Schutzkonzept und unsere Haltung zum Thema der Prävention können in unserer Arbeit mit den Gästen und im Miteinander der Dienstgemeinschaft und der Mönche nur konkret erlebbar werden, wenn wir uns dementsprechend verhalten.
Deshalb achten wir bei unserer Arbeit besonders auf die folgenden Punkte:
c.1 Allgemeiner Verhaltenskodex
- Kleidung
- In den Arbeitsbereichen mit Dienstkleidung ist das Tragen dieser Kleidung als Zeichen der Zugehörigkeit verpflichtend. In allen anderen Bereichen soll die Kleidung zum eigenen professionellen Kontext und der jeweiligen Rolle passen und diesen Ausdruck verleihen.
- Wo möglich und nötig, versuchen wir Kolleg*innen, Kursteilnehmer*innen und Gäste auf die besonderen Rahmenbedingungen, die aus unserer Arbeit und unserer Zugehörigkeit zur Abtei Gerleve entstehen, hinzuweisen und sie für situationsadäquate Kleidung zu sensibilisieren.
- Sprache & Wortwahl
- Wir kommunizieren wertschätzend, auch wenn es im Alltag mal stressig wird.
- Wir kommunizieren höflich und sprechen uns mit Namen an.
- Wir kommunizieren respektvoll miteinander über alle Hierarchieebenen hinweg.
- Anzügliche Bemerkungen und Kommentare zu Kleidung, Figur und Sexualität sind untersagt.
- Bei Themen rund um Sexualität wählen wir den Rahmen und unsere Sprache sorgsam und bewusst.
- Nähe & Distanz
- Wir haben ein professionell distanziertes Verhältnis zu unseren Gästen. Unterschiedlich nahe Beziehungen dürfen aber auch einen Ausdruck finden.
- Das „Sie“ ist die generell übliche Anrede zwischen den Mitarbeitenden und den Gästen, um die professionelle Distanz zu wahren. Es darf bei langer Bekanntschaft/Stammgästen oder wenn es der Zielgruppe entspricht aber auch Ausnahmen geben. Die Mitarbeitenden müssen ein angebotenes „Du“ nicht annehmen, dieses darf auch zurückgewiesen werden.
- Auch im Umgang unter den Mitarbeitenden bzw. mit den Mönchen darf das „Sie“ eingefordert werden.
- Wir achten auch im Miteinander und in unserer Umgangskultur auf die Distanz, die jede*r benötigt, um sich wohlzufühlen. Dabei liegt die Hauptverantwortung für das Halten einer professionellen Distanz immer bei den hierarchisch höheren Mitarbeitenden/Mönchen.
- Alkohol und andere berauschende Mittel
- Wir sind während unserer Arbeitszeit nicht berauscht und voll arbeitsfähig.
- Ansonsten pflegen wir einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol bei Feiern und besonderen Anlässen.
- Körperkontakte
- Wir beachten die persönliche Komfortzone unseres Gegenübers (in der Regel eine Armlänge) und halten einen angemessenen Abstand ein. Wo es (z.B. aufgrund der räumlichen Arbeitssituation) nicht anders umsetzbar ist, gehen wir sorgsam mit dem mehr an Nähe und ggf. Körperkontakten um.
- Bei gegenseitigem Einvernehmen sind auch Berührungen möglich, z.B. bei Begrüßungen.
- Dabei liegt die Hauptverantwortung für das Eingehen eines angemessenen Körperkontaktes immer bei den hierarchisch höheren Mitarbeitenden/Mönchen.
- Intimsphäre
- Wir beachten die gegenseitige Intimsphäre.
- Geschenke
- Geschenke können ein Zeichen der Wertschätzung unserer Arbeit sein. Wir dürfen angemessene Geschenke im Rahmen unserer Rolle und Arbeit annehmen. Im Zweifel ist die vorgesetzte Person zu fragen.
- Medien & soziale Netzwerke
- Die „Kirchliche Datenschutzverordnung der Ordensgemeinschaften päpstlichen Rechts“ (KDR-OG) ist am 14.05.2018 von Abt Laurentius Schlieker OSB für den gesamten Bereich der Benediktinerabtei Gerleve in Kraft gesetzt worden. Sie findet in allen Bereichen uneingeschränkte Anwendung und Beachtung.
- Es ist schön, wenn es zur Erinnerung an besondere Momente (Jubiläen, Verabschiedungen, Ausflüge) Bilder gibt. Die Mitarbeitenden haben aber ein Recht am eigenen Bild. Bilder, die im (halb-)öffentlichem Rahmen geteilt werden sollen (Whatsapp-Status, soziale Netzwerke, Flyer, Aushänge in den Häusern) benötigen das Einverständnis der abgebildeten Personen.
- In gemeinsamen sozialen Netzwerken (z.B. Whatsapp-Gruppen) nutzen wir eine gute und achtsame Kommunikation.
- Disziplinierungsmaßnahmen
- Bei Fehlverhalten von Gästen, uns anvertrauten Personen und Mitarbeitenden werden angemessene Konsequenzen gezogen. Diese sind den betroffenen Personen zu erläutern.
- Wenn wir ein Fehlverhalten wahrnehmen, wird dieses (ggf. über die jeweilige Abteilungsleitung) zunächst angesprochen und versucht, eine Besserung herbeizuführen. Wenn das nicht funktioniert, folgen bei Bedarf (dienstrechtliche) Konsequenzen.
- Es gibt (z.B. in den Gästehäusern, der Gaststätte) die Möglichkeit, ein Hausverbot auszusprechen.
- Beschwerden sind an die jeweiligen Abteilungsleitungen zu richten. Bei Bedarf kann die Mitarbeitervertretung hinzugezogen werden.
c.2 Verhaltenskodex Kurs- und Seminararbeit Haus St. Benedikt
- Sprache und Wortwahl
- Wir unterstützen und ermutigen unsere Kursteilnehmer*innen und Gäste zur freien Meinungsäußerung und im Ausdrücken ihres persönlichen Standpunktes. Wir wirken aber darauf hin, dass dies in einer respektvollen und wertschätzenden Art und Weise stattfindet. Keinesfalls zu akzeptieren sind für uns Rassismus, Diskriminierung, Gewaltverherrlichung und jegliche Art von Äußerungen, welche die Würde des Menschen verletzen. Wo diese Grenzen übertreten werden, schreiten wir ein, verdeutlichen unseren Standpunkt und versuchen, eine Reflexion des Verhaltens anzuregen.
- Wir achten im Miteinander auf Augenhöhe in der Sprache und im Ton.
- Als Mitarbeiter*innen gehen wir im Bereich der Sprache als Vorbilder voran.
- Kleidung
- Wir als Mitarbeiter*innen des Haus St. Benedikt kleiden uns unserer Rolle und der jeweiligen Arbeitssituation entsprechend. Es soll ersichtlich werden, dass wir in einem professionellen Kontext stehen.
- Wo möglich und nötig, versuchen wir unsere Kursteilnehmer*innen und Gäste auf die besonderen Rahmenbedingungen, die aus der Kursarbeit und unserer Zugehörigkeit zur Abtei Gerleve entstehen, hinzuweisen und sie für situationsadäquate Kleidung zu sensibilisieren.
- Adäquate Gestaltung von Nähe und Distanz
Durch die Besonderheiten der pädagogisch-seelsorglichen Beziehung ist das Verhältnis von Nähe und Distanz besonders sorgsam zu gestalten.
- Wir begegnen unseren Kursteilnehmer*innen und Gästen in unserer jeweiligen Rolle als Wegbegleiter*innen während ihrer Zeit im Haus St. Benedikt. Wir vertreten ihnen gegenüber in unserer Rolle ebenfalls die Institution. Aus diesem Verständnis heraus gestalten wir ein angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz.
- Wir achten in unserer Arbeit die persönlichen Grenzen Anderer und unsere eigenen persönlichen Grenzen. Wir sind besonders achtsam für verdeckte und non-verbale Signale und helfen Menschen, bei Bedarf ihre Grenzen zu verbalisieren.
- In Einzelgesprächen achten wir auf einen Ort und eine Atmosphäre, die eine geschützte Kommunikation ermöglichen. Wir wählen diesen Ort aber so, dass keine absolute Geschlossenheit entsteht.
- Das Thema von Nähe und Distanz ist durchgehender Bestandteil unserer Kursreflexionen und unserer Fortbildungskultur.
- Kontakt zu den Teilnehmenden
Die Zeitspanne unserer Begleitung und somit des Kontaktes zu den Teilnehmenden ist grundsätzlich definiert durch den Aufenthalt der Gruppe in Gerleve, also von deren An- bis zur Abreise.
Unsere Kurse sind konzeptionell in sich geschlossen. Auch wenn wir hoffen, dass die Erfahrungen aus den Kursen in den Alltag der Teilnehmer*innen hineinwirken, ist unsere Begleitung mit dem Kursabschluss beendet. Insofern beschränkt sich auch unser Kontakt zu den Teilnehmer*innen auf die Zeitspanne ihres Aufenthaltes in Gerleve.
- Intensive Begleitung von einzelnen Teilnehmer*innen
Es kommt vor, dass wir zu einzelnen Teilnehmer*innen im Rahmen des Kurses einen intensiven Kontakt aufbauen, zum Beispiel durch das Führen von Einzelgesprächen zu privaten Themen der Teilnehmer*innen. Es ist unsere Aufgabe, auch den Rahmen dieser Kontakte dem Kursrahmen anzupassen und dies den Teilnehmer*innen auch so zu signalisieren. Wenn das Thema der Teilnehmer*innen nach dem Kurs weiter bearbeitet werden soll/muss, suchen wir gemeinsam mit den Teilnehmenden nach Lösungen dafür (Beratungsstellen, ärztl. Hilfe etc.). Wenn möglich versuchen wir mit den Teilnehmer*innen darauf hinzuarbeiten, dass die begleitenden Lehrer*innen einbezogen werden dürfen und so eine Brücke zwischen Gerleve und dem Alltag der Teilnehmer*innen bauen können.
In besonderen Ausnahmefällen kann es trotzdem nötig sein, dass wir auch nach Kursende noch einmal einen Kontakt aufnehmen müssen. In diesen Fällen ist die Hausleitung darüber zu informieren.
- Social-Media-Kontakte
Social Media vereinfacht das Auffinden und Kontaktaufnahme auch nach einem Kurs. Insofern geben wir uns hier die folgenden Regeln:
- Wir folgen von uns aus keinen Teilnehmer*innen und stellen ihnen keine Freundschaftsanfragen.
- Wenn wir selber ein geschlossenes Social-Media-Profil haben, nehmen wir keine Anfragen von Kursteilnehmer*innen an.
- Wenn wir selber ein offenes Social-Media-Profil haben, re-followen wir keinen Teilnehmer*innenn unserer Kurse.
- Freiwilligendienst (FWD)-Seminare
Durch die Struktur von vier Seminarwochen in einem Kursjahr entsteht bei den FWD-Seminaren oft eine engere Bindung zwischen den Teamer*innen und den Teilnehmer*innen.
Trotzdem erstreckt sich unsere Begleitung der Teilnehmer*innen auch hier auf die Zeit ihrer Anwesenheit in Gerleve. Anliegen der Teilnehmer*innen, die eine Begleitung auch zwischen den Seminaren bzw. nach dem Abschluss des Kursjahres nötig machen, sollen in Absprache mit den Teilnehmer*innen an den/die zuständige/n Pädagog*in der Freiwilligen Sozialen Dienste weitergeleitet werden.
Es soll während des laufenden Kursjahres keine zusätzlichen Treffen von den Teamer*innen und der Gruppe (z.B. Weihnachtsmarktbesuch, „Zwischentreffen“ etc.) geben. Wenn die Gruppen solche Treffen für sich privat organisieren und ihre Teamer*innen einladen, lehnen diese die Einladung ab.
Eine Ausnahme ist der Kontakt zu den gewählten Sprecher*innen der Seminargruppe. Hier ist es sinnvoll und erwünscht (z.B. im Rahmen der Seminarvorbereitung), auch zwischendurch in Kontakt zu sein. Über diesen Kontakt sind aber immer beide Teamer*innen informiert. Bei Mailverkehr sind beide Teamer*innen in den Schriftverkehr mit einzubeziehen. Dieser Kontakt soll im Normalfall über die dienstlichen Mailadressen der Hauptamtlichen laufen. Wo dies nicht möglich ist (z.B. wenn keine HA im Kursteam sind), können auch die privaten Mailadressen den Teamer*innen genutzt werden.
- Angemessenheit von Körperkontakten
- Wir achten darauf, dass das Miteinander in Gerleve frei von jeglicher Gewalt stattfindet.
- Wir pflegen einen achtsamen und angemessenen Umgang mit Körperkontakten im Rahmen unserer jeweiligen Rolle und des jeweiligen (Kurs-) Kontextes. Wir sind sensibel für die Grenzen unseres Gegenübers und machen auch unsere eigenen Grenzen deutlich.
- Beachtung der Intimsphäre
Für unsere Gäste ist das Haus St. Benedikt in aller Regel auch ein Zuhause auf Zeit, in dem sie eine oder mehrere Nächte verbringen. Wir beachten, dass während des Aufenthaltes bei uns die Intimsphäre der Gäste gewahrt wird.
Das bedeutet:
- Wir versuchen bei der Belegung der Zimmer auf die Wünsche der Gäste einzugehen.
- Wir stellen unseren Gästen Zimmerschlüssel zur Verfügung.
- Wir achten bei der Belegung der Wohneinheiten in Haus II darauf, dass sich nie nur eine Mitarbeiter*in bzw. erwachsene Begleitperson mit nur einem Kind/Jugendlichen den Wohnbereich teilen.
- Wenn ein bereits belegtes Zimmer von Mitarbeitenden betreten werden muss kündigen diese das im Vorfeld den Gästen an und sind beim Betreten immer zu zweit.
- Geschenke
- Geschenke können eine schöne Geste der Wertschätzung sein. Wir achten darauf, dass Geschenke im Rahmen unserer Rolle und unserer Organisation angemessen und nachvollziehbar sind.
- Wo dies nicht der Fall ist, nehmen wir ein Geschenk nicht an und erläutern unsere Gründe dafür.
- Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
- Medien und soziale Netzwerke gehören zum Miteinander der meisten Menschen heutzutage selbstverständlich dazu. Dies ist uns bewusst.
- Die „Kirchliche Datenschutzverordnung der Ordensgemeinschaften päpstlichen Rechts“ (KDR-OG) ist am 14.05.2018 von Abt Laurentius Schlieker OSB für den gesamten Bereich der Benediktinerabtei Gerleve in Kraft gesetzt worden. Sie findet im Haus St. Benedikt uneingeschränkte Anwendung und Beachtung.
- Wir sprechen mit unseren Kursgruppen über den Umgang mit Fotos und Videos, die aus der Kursarbeit entstehen.
- Wir regen zu einem achtsamen und bewussten Umgang mit digitalen Medien und zum persönlichen Kontakt an. Aus diesem Grund ist die Nutzung von Mobiltelefonen während unserer Kursarbeit (wenn nicht inhaltlich begründet) untersagt.
- Disziplinierungsmaßnahmen
- Regeln sind für uns ein wichtiger Teil im Zusammenleben von Menschen. Wir achten auf die Einhaltung unserer Hausregeln und ggf. individueller Gruppenregeln.
- Bei einem Verstoß gegen kommunizierte Regeln sorgen wir bei Bedarf auch für die Umsetzung der daraus folgenden Konsequenzen. Dies kann ggf. bis zu einem Kurs- oder Hausverbot führen.
- Disziplinierungsmaßnahmen werden, wann immer möglich, mit den zuständigen Begleitpersonen/Verantwortlichen einer Gruppe abgestimmt.
Wir sind uns in den Bereichen dieses Verhaltenskodexes bewusst, dass Jugendliche und junge Erwachsene mit Grenzen experimentieren und dass dies als ein wesentlicher Aspekt zu ihrer Persönlichkeitsbildung beiträgt. Dies betrifft oft die Bereiche von Sprache, Kleidung, Regeln sowie Körperkontakten (Nähe & Distanz).
Wir verstehen uns als Personen, die ihnen dabei helfen wollen, diese Grenzen bewusst zu gestalten. Somit möchten wir auch zum Nachdenken über diese Grenzen anregen. Insofern wollen wir unsere Kursteilnehmer*innen und Gäste zur bewussten Reflexion ihrer Grenzgestaltung anregen, wenn diese unsere (persönlichen oder institutionellen) Grenzen übertreten.
In drastischen Fällen behalten wir uns aber auch vor, Regeln zu setzen und ggf. Verbote auszusprechen.
d. Beschwerdewege
Der Benediktinerabtei Gerleve e.V. hat Matthias Kortmann (Leiter Haus St. Benedikt) als Präventionsbeauftragten ernannt. Linda Brackmann aus der Zentralküche und Pater Sebastian Debour als Vertreter des Konventes bilden mit ihm das Präventionsteam.
Gemeinsam sind sie für das Thema der Prävention von Grenzverletzung und sexualisierter Gewalt in der Benediktinerabtei Gerleve zuständig. Sie sind verantwortlich für die Bearbeitung und Klärung aller Belange rund um die Themenbereiche des Institutionellen Schutzkonzeptes und der Prävention von sexuellem Missbrauch. Das Präventionsteam ist auch erste Ansprechstelle bei Beschwerden, Fragen oder konkreten Vorfällen zum Thema Grenzverletzung und sexualisierte Gewalt und verantwortet die Beratung und weitere Bearbeitung in diesbezüglichen Anliegen. Es ist ebenso zu informieren bzw. hinzuzuziehen, wenn die Kursleiter*innen in den Gästehäusern im Rahmen ihrer Arbeit mit dem Thema konfrontiert werden.
In Fällen, welche die Benediktinerabtei Gerleve direkt oder eine ihrer Einrichtungen betreffen, und die nicht mit dem oben genannten Präventionsteam thematisiert werden können, sind die nachfolgenden Ansprechpersonen kontaktierbar.
Ansprechpersonen der Benediktinerabtei Gerleve:
Dr. Max Markert
Telefon: 02541 84570
Senden Sie eine Mail an
Nummer gegen Kummer „Elterntelefon“
Simone Schäfer
Telefon: 0208 2054255
Senden Sie eine Mail an Frau Schäfer
Ansprechpersonen des Bistums Münster:
Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch:
Dr. Margret Nemann
Telefon: 0152 57638541
Bardo Schaffner
Telefon: 0151 43816695
Interventionsbeauftragte:
Svenja Bauland
Telefon: 0251 17011
Senden Sie eine Mail an Frau Bauland
Bischöfliche Beauftragte zur Prävention sexualisierter Gewalt:
Beate Meintrup
Telefon: 0251 49517010
Senden Sie eine Mail an Frau Meintrup
- Wir haben für das Haus St. Benedikt einen Handlungsleitfaden entwickelt, aus dem Ansprechpersonen, Beschwerdewege und Kontaktadressen hervorgehen. Dieser ist den Mitarbeiter*innen bekannt und zugänglich.
- Unsere Gäste haben die Möglichkeit, sich bei Beschwerden direkt an die Abteilungsleitungen oder die Mitarbeiter*innen zu wenden. Darüber hinaus steht ihnen die Möglichkeit offen, ihre Beschwerden, wie auch Lob und Kritik, in anonymer Form schriftlich (z.B. in unseren Hausbriefkästen) zu hinterlassen.
- Die Mitarbeiter*innen der Dienstgemeinschaft können sich persönlich oder schriftlich an das Präventionsteam oder die MAV wenden.
- In den im Haus St. Benedikt geleiteten Kursen ist ebenfalls ein schriftliches Feedback-System installiert, um während oder nach einem Kurs (ggf. anonyme) Rückmeldungen an die Kursleiter*innen zu geben.
e. Qualitätsmanagement
Im Rahmen des Qualitätsmanagements institutionalisieren wir die Beschäftigung mit diesem Schutzkonzept und beachten es als permanentes Querschnittsthema in unseren Arbeitsbereichen, bei Teamsitzungen und Gremien. Das bedeutet, dass wir diesen Themenkomplex an den verschiedenen Stellen immer wieder auf die Tagesordnung setzen. Somit bleiben wir hierzu im Gespräch und ermöglichen die persönliche Reflexion von uns als Mitarbeiter*innen/Mönchen und die Weiterentwicklung unserer Organisation.
Die Abteilungsleitungen geben Anregungen, Fragen oder Entwicklungsbedarf an den Präventionsbeauftragten weiter.
Darüber hinaus steht bei (persönlichen oder organisationalen) Fragen und Anliegen, die sich für die Mitarbeiter*innen aus dem Bereich „Grenzen, Grenzverletzung und Schutzkonzept“ ergeben, Matthias Kortmann (Leiter Haus St. Benedikt) zur supervisorischen Reflexion zur Verfügung.
f. Aus- und Fortbildung
Wir schulen unsere Mitarbeiter*innen gemäß den Anforderungen der aktuell gültigen „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster“ (Präventionsordnung) und der zugehörigen Ausführungsbestimmungen.
g. Maßnahmen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
Die Prinzipien der Mitbestimmung und die Sensibilisierung für die eigenen Grenzen sind elementare Grundprinzipien der von uns durchgeführten Kurse in der Jugendbildungsstätte Haus St. Benedikt. Ein elementares Ziel unserer Kurse ist die Entdeckung und Entwicklung der eigenen Persönlichkeit unserer Teilnehmer*innen. Auf diese Weise stärken wir ihr Selbstbewusstsein und möchten zu einem selbstbestimmten Leben und zur Übernahme von Verantwortung beitragen.
Darüber hinaus arbeiten wir auf Wunsch der Gruppe oder wenn es pädagogisch angezeigt ist, mit unseren Kursen zum Themenbereich „Liebe, Partnerschaft, Sexualität“ und versuchen auch hierbei, für die Bedeutung der persönlichen Intimsphäre zu sensibilisieren.
Schlusserklärung
Schlusserklärung
Wir achten gemeinsam auf die Einhaltung der Leitsätze und Regelungen aus diesem Institutionellen Schutzkonzept sowie der sich daraus ergebenden Kultur und Vereinbarungen bezüglich unserer Zusammenarbeit. Wir machen uns gegenseitig darauf aufmerksam, wenn wir in der Arbeit nicht im Sinne unseres Schutzkonzeptes handeln.
Dieses Institutionelle Schutzkonzept wurde am 2.10.2025 durch Abt Andreas Werner inkraftgesetzt.
Beschwerdewege – Ansprechpersonen
Beschwerdewege – Ansprechpersonen
| Verantwortlich im Kloster | Pater Sebastian Debour
02541/800139 Senden Sie eine Mail an P. Sebstian Debour
|
| Präventionsbeauftragter | Matthias Kortmann (Leitung Haus St. Benedikt)
02541/800252 |
| Präventionsteam | Matthias Kortmann – Haus St. Benedikt
Pater Sebastian Debour – Kloster Linda Brackmann – Zentralküche
Bei Bedarf kann das Präventionsteam persönlich, per Mail und Telefon, oder über die Briefkästen im Eingangsbereich der Ludgerirast und des Haus St. Benedikt kontaktiert werden. |
| Kinderschutzfachkraft
(Kreisjugendamt Coesfeld) |
Bernd Tübing (Leitung)
02541/185200 Senden Sie eine Mail an B. Tübing
|
| Ansprechpartner im Bistum Münster für Verfahren bei Fällen sexuellen Missbrauchs durch Priester, Ordensleute oder andere kirchliche Mitarbeitende | Dr. Margret Nemann
0152 57638541
Bardo Schaffner 0151 43816695 |
| Externe Beratungsstelle
zur Hilfestellung bei Einschätzung eines Verdachts und Unterstützung zur professionellen Bearbeitung eines Vorfalls sowohl für Betroffene, Beschuldigte/Täter/innen sowie Haupt- und Ehrenamtliche |
frauen e.V.
Gartenstraße 12, 48653 Coesfeld 02541/970620 Senden Sie eine Mail an frauen e. V.
|
| Jugendamt
auch anonyme Beratungsgespräche |
Kreisjugendamt Coesfeld
Bernd Tübing (Leitung) 02541/185200 Senden Sie eine Mail an B. Tübing
|
| Hilfeportal Sexueller Missbrauch
für Betroffene, Angehörige und soziales Umfeld sowie Fachkräfte |
Bitte klicken Sie hier |
| Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
für Betroffene Kinder und Jugendliche |
0800-22 55 530 (kostenfrei & anonym)
montags, mittwochs und freitags: 9 bis 14 Uhr dienstags und donnerstags: 15 bis 20 Uhr |
| Nummer gegen Kummer „Kinder- und Jugendtelefon“ | 116111 oder 0800 – 111 0 333 (anonym und kostenlos)
montags-samstags von 14-20 Uhr |
| Nummer gegen Kummer „Elterntelefon“ | 0800 – 111 0 550 (anonym und kostenlos)
montags – freitags von 9 – 11 Uhr dienstags + donnerstags von 17 – 19 Uhr |
Download des »Institutionellen Schutzkonzepts als pdf