
Coronaprävention

Die Maßnahmen der Bundes- und der Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben auch in Gerleve weitreichende Konsequenzen. Wir hoffen, dass diese Maßnahmen dazu beitragen, die Verbreitung des Virus zu bremsen, und bitten Sie um Geduld und Verständnis.
Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen
Zugang zu den Gottesdiensten

Zugang zu den Gottesdiensten
Wir gehen davon aus, dass die Zahl von 40 Besuchern bei den Werktagsgottesdiensten, der Sonntagsmesse um 8.30 Uhr sowie der Sonntagsvesper und -komplet gewöhnlich nicht überschritten wird. Daher erhalten Sie dazu wie gewohnt Zugang über das Kirchenportal. Wir werden die Besucherzahl jedoch beobachten und die Kirche, sollte die Obergrenze überschritten sein, für weitere Besucher schließen müssen.
Zu den Sonntagsmessen um 10.00 Uhr erwarten wir wie gewöhnlich eine größere Zahl von Teilnehmern. Damit niemand den Weg nach Gerleve umsonst macht, bitten wir Sie, Ihren Gottesdienstbesuch am vorhergehenden Freitag von 10.00-12.00 Uhr telefonisch anzumelden. Die Anmeldung ist nur möglich unter der Telefonnummer 02541-800.187. Sie können sich mit der Nennung ihres Namens und maximal drei weitere Personen anmelden. Die erfassten Namen und Personenzahlen werden nach dem Sonntagsgottesdienst in unseren Unterlagen wieder gelöscht.
Die Anmeldezeiten für die wichtigsten Gottesdienste in der Hl. Woche (28. März bis 5. April 2021) finden Sie hier
Wenn Ihre Anmeldung bei diesem Anruf bestätigt wurde, melden Sie sich bitte am Sonntag von 09.30 bis 09.50 an der Klosterpforte. Alle angemeldeten Besucher werden dann von dort aus in die Kirche weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass der Zugang zur Kirche über die Klosterpforte nicht gehbehindertengerecht ist.
Zur schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten müssen die Kontaktdaten aller Teilnehmer an unseren öffentlichen Gottesdiensten (Frühchor 05.20 Uhr, Hl. Messen am Vormittag, Vesper 17.30 Uhr, Komplet 20.15 Uhr) schriftlich erfasst werden.
Die Teilnahme ist also nur möglich, wenn Sie damit einverstanden sind, hier auf einem Formular, dass Sie am Eingang der Kirche erhalten, Namen, Adresse, Telefonnummer sowie den besuchten Gottesdienst einzutragen.
Wenn Sie sich Ihre Teilnahme an einem unserer Gottesdienste etwas erleichtern möchten, können Sie unser Kontaktdatenformular bereits zuhause herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Sie brauchen das Formular dann nur noch beim Betreten der Abteikirche abzugeben.
Das Kontaktdatenformular finden sie hier
Formular zur Kontaktdatenerhebung

Formular zur Kontaktdatenerhebung
Wenn Sie sich Ihre Teilnahme an einem unserer Gottesdienste etwas erleichtern möchten, können Sie das dafür nötige Kontaktdatenformular bereits zuhause herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Sie brauchen das Formular dann nur noch beim Betreten der Abteikirche abzugeben.
Das Kontaktdatenformular finden sie hier
Diese Daten werden bei uns vier Wochen aufbewahrt und anschließend vollständig vernichtet. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer Daten finden Sie im folgenden Abschnitt: »Datenschutz für die Kontaktdaten der Gottesdienstteilnehmer«.
Datenschutz für die Kontaktdaten der Gottesdienstbesucher
Zu Ihrem Schutz und einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem neuartigen Covid-19-Virus („Corona“) sind wir verpflichtet, Ihre Anwesenheit gemäß § 2a Absatz 1 CoronaSchVO zu dokumentieren.
Nachfolgend möchten wir Sie über diese Datenverarbeitung informieren:
Die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle ist der
Benediktinerabtei Gerleve e.V.
Gerleve 1
48727 Billerbeck
Tel.: +49(0)2541-800-0
Die für Sie zuständigen gesetzlich vorgeschriebene Datenschutzbeauftragte ist
Silvia Wendholt
Benediktinerabtei Gerleve
48727 Billerbeck
Tel.: +49(0)2541–800–0
Folgende personenbezogenen Daten werden benötigt
- Ihr vollständiger Name (Vor- und Nachname)
- Ihre Telefonnummer
- Ihre Adresse
- Datum und Uhrzeit Ihres Aufenthalts
Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO, in der ab dem 30.05.20 gültigen Fassung) i.V.m. § 6 Abs. 1 lit. b, d KDG müssen wir diese personenbezogenen Daten erheben und auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt übermitteln, falls der Verdacht besteht, dass es im Zusammenhang mit einem Gottesdienst/einer Veranstaltung /etc. zu einer Infektion mit Covid-19 gekommen ist.
Datenübermittlung
Ihre Angaben werden von uns ausschließlich auf Verlangen des zuständigen Gesundsamtes an dieses übermittelt.
Aufbewahrungsdauer personenbezogener Daten
Entsprechend der Verpflichtung aus der CoronaSchVO bewahren wir Ihre Angaben tagesaktuell für vier Wochen auf und vernichten die Angaben unmittelbar nach Ablauf dieser Frist.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ebenso haben Sie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten.
Im speziellen stehen Ihnen nach dem Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (§ 17 KDG)
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (§ 18 KDG)
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (§§ 19, 20 und 23 KDG
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Beschwerderecht
Sie haben jederzeit das Recht den Datenschutzbeauftragten der DOK Nord anzurufen und dort Informationen über Ihre Rechte aufgrund des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz zu erfahren. Darüber hinaus ist er Anlaufstelle für Beschwerden bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Dieter Fuchs
(Gemeinsamer Ordensdatenschutzbeauftragter der DOK Nord)
Wittelsbacherring 9
53115 Bonn
Tel.: +49(0)211–516066–30
Regeln während der Gottesdienste

Regeln während der Gottesdienste
Bitte halten Sie sich deshalb beim Besuch eines Gottesdienstes an die Anweisungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bitte nehmen Sie Rücksicht und tragen Sie bei allen Gottesdiensten eine medzinische Maske (Mund- und Nasenschutz).
Angehörige von Risikogruppen bitten wir dringend, zur Zeit vom Besuch eines Gottesdienstes in Gerleve abzusehen und das Gottesdienstangebot in den Medien zu nutzen.
Um den notwendigen Abstand zwischen den Gottesdienstteilnehmern zu gewährleisten, stehen in unserer Abteikirche leider nur 40 Plätze zur Verfügung. Die in der Kirche benutzbaren Plätze sind entsprechend markiert.
Achten Sie bitte beim Gang zur Kommunion und am Ende der Gottesdienste beim Hinausgehen durch das Hauptportal, Abstand von den anderen Besuchern einzuhalten. Bevor ein Priester die Hl. Kommunion austeilt, wird er sich sorgfältig die Hände desinfizieren und eine MNS-Maske aufsetzen. Der Empfang der Hl. Kommunion in der Form der Mundkommunion ist nicht möglich. Ebenfalls zum Schutz vor einer Infizierung wird die Kommunion ohne die übliche Formel (»Der Leib Christi« – »Amen«) schweigend verteilt.
Mittagsgebete

Mittagsgebete
Wegen der aufwändigen Kontaktdatenerhebung beten wir die Sext um 12.00 Uhr und die Non um 13.15 Uhr bis auf weiteres nicht öffentlich in der Abteikirche, sondern ohne Beteiligung auswärtiger Teilnehmer innerhalb des Klosters.
Gottesdienstlivestream

Gottesdienstlivestream
Während dieser Zeit größerer Distanz möchten wir den Kontakt zu allen, die nicht persönlich nach Gerleve kommen können, lebendig halten. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Vesper und Komplet in unserem Gottesdienstlivestream mitzufeiern.
Besuch der Abteikirche zum Gebet und zu Besichtigungen

Besuch der Abteikirche zum Gebet und zu Besichtigungen
Weiterhin können Sie die Abteikirche ganztägig besuchen.
Die Abteikirche ist täglich geöffnet von 05.00 bis 20.45 Uhr. Mittwochs von 10.00 bis 12.00 Uhr ist die Abteikirche wegen Reinigung geschlossen.
Seelsorgs- und Beichtgespräche

Seelsorgs- und Beichtgespräche
Seelsorgs- und Beichtgespräche in einem Sprechzimmer an der Pforte sind wie bisher möglich. Nicht möglich sind Beichten in den Beichtstühlen in der Abteikirche.
Sonntag
07.45 – 09.40 Uhr
11.15 – 12.00 Uhr
14.30 – 17.15 Uhr
Montag – Samstag
07.30 –08.40 Uhr
09.45 – 12.00 Uhr
14.30 – 17.15 Uhr
Gästehäuser

Gästehäuser
Unser Gästehaus Haus Ludgerirast ist bis zum 18. April 2021 geschlossen.
Die Jugendbildungsstätte Haus Sankt Benedikt bleibt ebenfalls bis zum 18. April geschlossen.
Auch in der Gastabteilung des Klosters können bis zum 18. April keine Gäste aufgenommen werden.
Kunst- und Buchhandlung

Kunst- und Buchhandlung
Die Kunst- und Buchhandlung ist ab dem 8. März 2021 zu den gewohnten Zeiten wieder für Sie geöffnet. Vor dem Besuch der Buchhandlung ist seit dem 29. März 2021 eine telefonische Anmeldung unter der Nummer (0)2541–800–130 erforderlich.
Auch weiterhin können Sie Bücher auch telefonisch bzw. per Email bestellen und sich per Post versandkostenfrei zuschicken.
Gaststätte

Gaststätte
Die Klostergaststätte bleibt vorläufig geschlossen.
Geöffnet ist allerdings im aktuellen-Lockdown der Shop in der Gaststätte mit einer großen Auswahl von klösterlichen Lebensmittelprodukten von Donnerstag bis Sonntag 11.00–16.00 Uhr.
Wir hoffen, den Normalbetrieb bald wieder aufnehmen zu können.
(Foto: Bistum Münster)